Das Honorar berechnet sich in der Regel nach dem so genannten Gegenstandswert (z.B. Höhe der Einkünfte) und nach dem Schwierigkeitsgrad. Steht der Gegenstandswert noch nicht endgültig fest, wie z.B. der Jahresumsatz bei der monatlichen Buchführung, wird zunächst das kalkulierte Honorar vereinbart. Wenn der Gegenstandswert bekannt wird, spätestens nach Jahresende erfolgt die Abrechnung unseres Honorars anhand Ihres tatsächlichen Jahresumsatzes, so dass es zur Honoraranpassung, ggf. zu einer Honorarnachzahlung oder –erstattung für den Mandanten kommt. Gibt es keinen Gegenstandswert, wie zum Beispiel bei einem reinen Beratungsgespräch, wird nach Zeitgebühr d.h. nach Stundensätzen abgerechnet. In bestimmten Einzelfällen erlaubt die StBVV auch die Vereinbarung von Pauschalgebühren.
Honorarabrechnung
Mandatserteilung
Nachdem Sie uns kennen gelernt haben, entscheiden Sie sich für uns als Ihr Steuerbüro. Wir legen gemeinsam den Umfang des Mandats fest, z.B. Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Lohnabrechnung. Sie treffen mit der Wahl Ihres Steuerberatungsbüros eine Entscheidung, die bestenfalls über mehrere Jahre geht und Ihre Geschäftstätigkeit wesentlich beeinflusst. Im Mittelpunkt unserer Zusammenarbeit stehen die speziellen steuerlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Interessen Ihres Unternehmens. Besonders wichtig ist daher ein langfristig angelegtes, enges Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten, dem Steuerberater und seinen Mitarbeitern. Die zeitnahe Bearbeitung und Erreichbarkeit, sind ebenso wie die Überwachung Ihrer Steuertermine, Abgabetermine und Einspruchsfristen, unser Anspruch. Gern erstellen wir Ihnen hierfür ein entsprechendes Honorarangebot gemäß Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Sie können uns auch einen einzelnen Auftrag erteilen, zum Beispiel das Anfertigen Ihrer Einkommensteuererklärung. Wir führen den Auftrag aus und lösen die Folgeaufgaben wie die Prüfung des Steuerbescheides und falls notwendig die Formulierung eines Einspruchs gegen diesen. Oder Sie wünschen einen einmaligen Beratungstermin zur Lösung eines einzelnen steuerlichen Problems. Dann wird nur diese Einzelberatung in Rechnung gestellt.
Wir lieben Steuern
Mandant werdenScheuen Sie sich nicht vor dem Aufwand, Ihren Steuerberater zu wechseln.
Wir sind auf den reibungslosen Wechsel spezialisiert.
Das Team der Magdeburger Treuhand freut sich auf Sie!
Uns persönlich in Magdeburg oder an unseren anderen Standorten kennen lernen, können Sie jederzeit.
Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Gesprächstermin mit uns:
Sie erreichen uns unter:
0391 63 50 80
Oder hinterlassen Sie eine Nachricht. Wir kontaktieren Sie.
